Infraschall scheint dabei besonders ermüdend und konzentrationsmindernd zu wirken und die Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Hinzu kommen subjektive Beschwerden wie Benommenheit und Schwingungsgefühl, die bei längerer Expositionszeit wahrscheinlich adaptieren.
Bayern bietet nur ein vergleichsweise geringes Nutzungspotential für die Windenergie. Während das Windaufkommen im bundesweiten Durchschnitt einen Anlagenbetrieb über mehr als 1.900 Vollaststunden im Jahr ermöglicht (an Küstenstandorten und anderen windgünstigen, vor allem norddeutschen Regionen sogar deutlich darüber), lassen die Windverhältnisse in Bayern durchschnittlich weniger als 1.200 Vollaststunden pro Jahr und damit entsprechend weniger Stromertrag zu (zum Vergleich: Ein Jahr hat 8.760 Stunden). Die Windenergienutzung kann deswegen in Bayern keinen vergleichbaren Beitrag leisten.
Die Abgeordnete Sylvia Eisenberg (CDU) hat bei seiner kleine Anfrage folgende Antwort von der der Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bekommen (Auszug).
Nach § 19 Abs. 5 Landesbauordnung müssen bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen versehen sein. Die abgebrannte Windkraftanlage hatte ein aktives Blitzschutzsystem, das sicherstellt, dass Ströme aus Blitzen über ein Erdungssystem sicher abgeleitet werden können. Mit derartigen Sicherungssystemen ist aber nicht völlig ausgeschlossen und kann nicht ausgeschlossen werden, dass dennoch ein Blitz einschlagen kann und ein Schadensereignis erzeugt.
In der “Kleine Anfrage” des Abgeordnete Helmut Walter Rüeck CDU an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (Baden-Württemberg) findet man unter anderen diesen Abschnitt.
Brände an Windkraftanlagen können sowohl durch Blitzschlag als auch durch technische Störungen in der Elektrik oder durch Überhitzungen von rotierenden Teilen ausgelöst werden.
Prinzipiell wächst die Blitzschlagsgefährdung von Bauwerken etwa quadratisch mit der Bauwerkshöhe. Bei Windkraftanlagen im MW-Bereich mit Turmhöhen von 100 m und Rotorduchmessern um 80 m muss statistisch mit Blitzeinschlägen im zweistelligen Bereich pro Jahr gerechnet werden – wobei die Wahrscheinlichkeit für einen Blitzeinschlag in Mittelgebirgsregionen etwa doppelt so hoch ist wie an der Küste oder im Norddeutschen Tiefland.
Interessant finde ich in diesem Abschnitt diese beiden Aussagen:
“Blitzschlagsgefährdung von Bauwerken etwa quadratisch mit der Bauwerkshöhe” und
“die Wahrscheinlichkeit für einen Blitzeinschlag in Mittelgebirgsregionen etwa doppelt so hoch ist”
Somit würde bedeuten, dass in den Mittelgebirgsregionen von Windkraftanlagen ein erhöhtes Gefahren potenzial ausgeht und der Trent zu immer höheren Windkraftanlagen in diesen Mittelgebirgsregionen nicht sinnvoll ist.
Der Autor dieses Artikels hat nicht nur einen Tabelle mit verschieden Höhen und Wurfweiten veröffentlicht, sondern auch die Grundlage seiner Berechnungen.
Am Ende des Artikels findet man noch eine Zusammenstellung von verschiedenen Eiswurf-Unfällen.
“Zahlreiche Immobilien in der Nähe von WKA sind quasi unverkäuflich”, erklärt Jürgen-Michael Schick, Sprecher des Verbands Deutscher Makler (VDM). Verbandsmitglieder in Niedersachsen und Schleswig-Holstein beklagten, dass einige Häuser seit Jahren mit Preisabschlägen von bis 40 Prozent angeboten würden. “Dennoch gibt es nicht einmal Interessenten für diese Objekte”, sagt Schick.
Auszug aus einem Artikel der Seite welt.de vom 22.September 2003.
Zur Entschädigungspflicht bei der Wertminderung von Wohngebäuden
Erwin Quambusch
Genehmigungen von Windkraftanlagen sind kausal für gigantische Wertminderungen an Wohngebäuden. Nicht zuletzt deshalb sind sie ursächlich für erhebliche soziale Verwerfungen. Für die sich aufdrängende Frage nach einem Wertausgleich ist der Umstand bedeutend, dass der Staat in keinem Fall ermächtigt ist, durch rechtswidrige Entscheidungen in subjektive Rechte einzugreifen. Als rechtswidrig erweist sich hier die weit verbreitete Praxis der Verwaltung, Windkraftanlagen zu genehmigen, ohne die Ineffizienz und die volkswirtschaftliche Schädlichkeit der Windstromerzeugung zu veranschlagen….
Zum weit erlesen verweise ich auf die Seite kraemer-dieter.
Auf der Seite von pro-physik.de findet man einen Artikel über den Rückgang des Windkraftausbaus.
Der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie (BWE), Hermann Albers, begründete den Rückgang mit gestiegenen Rohstoffpreisen für die Zulieferkomponenten. «Gleichzeitig sinkt die gesetzlich vorgegebene Vergütung für Windkraft jährlich um zwei Prozent.» Windkraftanlagen seien deshalb hierzulande unlukrativ geworden.
Geht es in Wirklichkeit gar nicht um den Klimaschutz sondern nur um die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen. Was passiert wenn diese nicht mehr gesetzlich vergütet werden. Müssen wir dann damit rechnen, dass die Anlagen aufgrund ausstehender Wartungsarbeiten (rechnet sich ja Wirtschaftlich nicht mehr) stillstehen. Habe wir dann Jahre lang, für den Bau dieser Anlagen, zusätzlich CO² produziert?
Die Copenhagen Post berichtete am 25.02.2008 über den Kollaps einer Windmühle nahe Aarhus. Der Zusammenbruch wurde auch auf Video festgehalten und zeigt den Kollaps der 10 Jahre alten Anlage.
Diese ist während eines Sturms außer Kontrolle geraten und in einer Art Explosion zerstört worden. Spekulationen, dass der Kollaps auf mangelnde Wartung zurückführen ist (bereits einige Tage zuvor brach ein Windrad des selben Herstellers während eines Sturms zusammen) konnten bislang noch nicht bestätigt werden.
Im Meller Ortsteil Westendorf brannte am Neujahrstag (01.01.2007) die Gondel einer Windkraftanlage. Durch einen Blitzeinschlag war die Windkraftanlage in Brand geraten. …