Verbindliche Mindestabstände zur Wohnbebauung für die neue Generation von Windkraftanlagen

So lautet der Eingangstext der Online Pedition 9467.

Darin wird bemängelt dass sich der Bau einer Windkraftanlagen auf die TA-Lärm vom 26.08.1998 stützt. Diese ist aber veraltet da hier die Windkraftanlagen bis maximal 30 m Höhe berücksichtigt wurden.

Die neue Generation der Windkraftanlagen können aber Gesamthöhen von bis zu 250 m erreichen. Zeit diese “Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm” überarbeiten zu lassen.

Stimmen Sie mit ab – auf https://epetitionen.bundestag.de


Direktlink zur Petition


Eine Anleitung wie man sich anmeldet, ist Voraussetzung um unterzeichnen zu können, findet man hier (PDF).

2 thoughts on “Verbindliche Mindestabstände zur Wohnbebauung für die neue Generation von Windkraftanlagen

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